Herzschrittmacher Kontrolle



Kontrolle und Programmierung von Herzschrittmachersystemen

Bei einem Herzschrittmachersystem ist das unter der Haut implantierte Schrittmacheraggregat mit zum Herzen führenden Elektroden verbunden. Hierüber erfolgt eine kontinuierliche Rhythmusüberwachung und, im Falle eines zu langsamen Herzschlages, eine Stimulation des Herzens. In Abhängigkeit von der Anzahl der verwendeten Elektroden in den verschiedenen Herzkammern wird zwischen Einkammer-, Zweikammer- und Dreikammer- (biventrikuläre Stimulation, Resynchronisationstherapie) Systemen unterschieden.

Bei den komplexen Herzschrittmacher-Systemen sind regelmäßige Kontrollen und Optimierungen der Programmierung erforderlich, um einen einwandfreien Funktionsstatus zu gewährleisten, frühzeitig Funktionsstörungen zu erkennen und eine individuelle Anpassung der programmierbaren Parameter zu ermöglichen. Die Abfrage der Systeme erfolgt über ein spezielles Kontrollgerät, welches mit einem sog. Abfragekopf verbunden ist. Dieser wird über dem implantierten Schrittmacheraggregat auf die Haut gelegt und ermöglicht die telemetrische Verbindung und eine ggf. erforderliche Umprogrammierung. Neben Funktionsdaten der Systeme werden Informationen über den Batteriestatus, über den Elektrodenstatus und über mögliche dokumentierte Herzrhythmusstörungen erhoben und analysiert.

Eine Herzschrittmacherkontrolle ist in der Regel alle 6 Monate erforderlich.

Konzeption & Design: Praxismarketing Nord